Wasserwirtschaftsamt
München

Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser

Niederschlagswasser:

Mit der Versickerung von Niederschlagswasser wird die Grundwasserneubildung gefördert und die Wassermenge, die oberirdisch abfließen und damit zu Überflutungen führen kann, deutlich begrenzt.

Das gezielte Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (Versickerung) gilt grundsätzlich als Gewässerbenutzung, die einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Kreisverwaltungsbehörde bedarf. Dazu sind entsprechende Antragsunterlagen bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder Stadtverwaltung bei kreisfreien Städten) vorzulegen.

Hiervon ausgenommen kann Niederschlagswasser in vielen Fällen genehmigungsfrei versickert werden, sofern die Voraussetzungen der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) erfüllt und die Vorgaben der zugehörigen Technischen Regel (TRENGW) eingehalten werden.

Eine flächenhafte Versickerung über bewachsenen Oberboden eignet sich am besten, um das Grundwasser vor möglichen Verunreinigungen zu schützen. Zur flächenhaften Versickerung zählen neben der breitflächigen Versickerung die Muldenversickerung über mindestens 20 cm bewachsenen Oberboden.

3D Schemazeichnung: Offene Versickerung über eine durchlässige befestigte oder unbefestigte Fläche. + Flächenhafte Versicklerung
Schemazeichnung: Offene Versickerung über eine durchlässige befestigte oder unbefestigte Fläche. + Flächenhafte Versickerung
Schemazeichnung: Versickerung über eine Bodenmulde mit mindestens 20 cm bewachsender Bodenauflage. + Versickerung über (Sicker-)mulde

Kann eine flächenhafte Versickerung nicht verwirklicht werden, ist eine linienförmige Versickerung über Rigolen oder Sickerrohre anzustreben. Unterirdischen Versickerungsanlagen ist - zum Schutz von Boden und Grundwasser - in jedem Falle eine ausreichende Vorreinigung vorzuschalten. Für Rigolen werden neben Kiesfüllungen auch Kunststoffelemente angeboten; diese sind in der Anschaffung meist etwas teurer, ermöglichen aber wegen ihrer deutlich höheren Speicherkapazität einen weitaus geringeren Platzverbrauch.

Schemazeichnung: Versickerung über einen kiesgefüllten Graben. + Linienförmige Versickerung über einen kiesgefüllten Graben oder eine Rigole

Die Versickerung über einen Sickerschacht ist nur zulässig, wenn zwingende Gründe eine flächenhafte oder linienförmige Versickerung ausschließen.

Schemazeichnung: Punktförmige Versickerung über einen teilweise durchlässigen Schacht. + Punktuelle Versickerung über einen Schacht

Auch wenn es sich "nur" um Regenwasser handelt, sind Versickerungsanlagen sorgfältig auszuführen und zu warten, um Störungen oder Beeinträchtigungen, z.B. Gebäudevernässungen, zu vermeiden.

Erlaubnisfreie Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser

Das zielgerichtete Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser von bebauten oder befestigten Flächen in das Grundwasser (Versickerung) ist grundsätzlich eine Gewässerbenutzung, die einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Kreisverwaltungsbehörde bedarf.
Hiervon ausgenommen kann Niederschlagswasser in vielen Fällen genehmigungsfrei versickert werden, sofern die Voraussetzungen der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) und der "Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW)" eingehalten werden.

Die erlaubnisfreie Versickerung kann gemäß §46 i.V.m. §23 WHG zukünftig durch eine Rechtsverordnung des Bundes geregelt werden. Bis zum Erlass einer entsprechenden Verordnung gilt in Bayern die NWFreiV mit den TRENGW.

  • [EXT] Bayer. Landesamt für Umwelt: Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser (Niederschlagswasserfreistellungsverordnung - NWFreiV) (PDF - 27KB)
  • [EXT] Bayer. Landesamt für Umwelt: Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) (PDF - 54KB)
  • Die wesentlichen Anforderungen für eine erlaubnisfreie Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser sind:

    Auf die Detailregelungen der Verordnung und der Technischen Regeln wird verwiesen. Insbesondere in Karstgebieten sind besondere Anforderungen zu berücksichtigen.

    Anlagen zur Regenwasserbehandlung und -versickerung sind zum Erhalt ihrer Funktion regelmäßig zu pflegen und zu warten. Es ist Aufgabe des Bauherrn bzw. seines Planers, die Voraussetzungen für ein erlaubnisfreies Versickern des Niederschlagswassers unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse zu prüfen und zu verantworten.

    Weiterführende Informationen

    Dokumente zum Download/Bestellen